Unverständlich scheint auf den ersten Blick, warum auch
die Kaufläche eines Zahnes besonders gefährdet sein soll, lässt sie
sich beim Putzen doch besonders leicht reinigen und unterliegt natürlicherweise
einer erhöhten Selbstreinigung.
Um die Gefährdung besser zu verstehen, muss man sich einmal einen
Backenzahn genauer ansehen: Hat solch ein Backenzahn steile Höcker und
tiefe Grübchen, dann ist die perfekte Reinigung dieser schwer zugänglichen
Stellen in der Tiefe des Zahnes eben nicht mehr so einfach, manchmal
sogar fast unmöglich.
Entsprechend schnell kann dort eine Karies entstehen, zumal der
Zahnschmelz gerade hier häufig besonders dünn ist. Da im Laufe des
Lebens durch natürliche Vorgänge die Kaufläche immer weiter
eingeebnet (ausgeschliffen) wird, ist die besondere Gefährdung kurz
nach der "Geburt" des Zahnes, nach dem Zahndurchbruch,
gegeben.
Hier muss frühzeitig gehandelt werden!
Bei regelmäßiger Untersuchung
wird Ihr Zahnarzt diesen Schwachpunkt sofort erkennen und zu dem
einfachen und absolut schmerzfreien Mittel der Versiegelung greifen. In
der Regel passiert dies im "ersten Lebensjahr" des Zahnes, da
dann die günstigsten Voraussetzungen vorliegen.
Wie wird das gemacht?
Zuerst wird der Zahn gründlich gereinigt, um die Oberfläche absolut
sauber zu bekommen. Anschließend wird der betroffene Bereich des Zahnes
mit einem Mini-Schwämmchen oder -pinselchen vorsichtig mit etwas Säure
benetzt, um eine intensive Haftung des Versieglers zu gewährleisten;
die ganze Zeit über muss der Zahn trocken gehalten werden, damit kein Speichel
zur Verschmutzung führen kann. Nach gründlichem Absprühen wird dann
der Versiegler aufgetragen (es handelt sich hierbei um einen besonders
leicht fließenden Kunststoff) und ausgehärtet.
Der
Zahn ist jetzt auf lange Zeit geschützt!
Es ist selbstverständlich, dass diese Behandlung nur im bestens
gepflegten Gebiss vorgenommen werden kann und keine anschließende
"Befreiung vom Zähneputzen" beinhaltet.
Und: Die Versiegelung funktioniert nur am gesunden oder nur ganz
leicht erkrankten Zahn.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten - eine sinnvolle
und wirksame Schutzmaßnahme für Ihr Kind - der Fissurenversiegelung
nur für die Molaren ( bleibenden 6er und 7er Backenzähne ).
Dr. Dirk Erdmann