|
|
|
|
Zähne
müssen immer dann entfernt werden, wenn sie aufgrund von Karies
oder Zerstörung des Zahnhalteapparates irreversibel und
irreparabel zerstört sind oder wenn aus kieferorthopädischer Sicht ein
Platzmangel besteht. Hebellockerung![]() Vor jeder Zahnextraktion sollten die anhaftenden
Haltefasern im Bereich des oberen Zahnhalteapparates mit einem Hebel
durchtrennt werden. Zusätzlich dient der Hebel zur Lockerung des Zahnes und
stellt häufig in Fällen, wo die Zahnkrone bereits durch zum Beispiel kariöse
Zerstörung nicht oder kaum mehr vorhanden ist, die einzige Möglichkeit zur
Zahnentfernung ohne einen zusätzlichen Schnitt und
Knochenabfräsung dar. Der Hebel ist daher ein sehr wesentliches
Instrument zur regelgerechten Zahnentfernung. Zahnentfernung![]() Nach der Hebellockerung wird die für den jeweiligen
Zahn passende Extraktionszange angesetzt und der Zahn mit langsamer Druckausübung
in seinem knöchernen Fach gelockert. Dies kann für unterschiedliche
Zahntypen unterschiedlich schwierig sein. In der Regel ist jedoch spätestens
nach einigen Minuten eine derartige Lockerung des Zahnes eingetreten, dass der
Zahn mit der Zange seitlich aus seinem Zahnfach herausgekippt werden kann. Zähne
werden somit nicht gezogen, sondern eher "herausgedreht" bzw. "herausgedrückt". Wundsäuberung![]() Nach der Zahnentfernung vergewissert sich der
Zahnarzt, dass keine Zahn- oder Wurzelteile im Zahnfach verblieben sind, und säubert
das Zahnfach von eventuellem Entzündungsgewebe. Im
Oberkiefer-Seitenzahnbereich ist zudem die Überprüfung des knöchernen
Kieferhöhlenbodens mittels Metallsonde notwendig, um eine eventuell
vorliegende Eröffnung der Kieferhöhle zu bemerken. Eine solche müsste im
Anschluss mit einem kleinen operativen Zusatzeingriff wieder dicht
verschlossen werden. Nahtversorgung![]() Nach der Wundsäuberung wird bei Extraktionen in aller Regel lediglich eine Annäherung der Wundränder mittels Naht angestrebt, jedoch kein dichter Verschluss der Wunde. Dies liegt zum einen an der speziellen Heilungssituation nach Zahnextraktion, zum anderen auch an dem operativen Aufwand, den man für einen nicht notwendigen vollständigen Verschluss der Extraktionswunde bräuchte. Bei der Extraktion von einem einzelnen Front- oder kleinen Seitenzahn ist nicht immer eine Nahtversorgung notwendig. Dies muss aber vom Operateur im Einzelfall je nach dem individuellen Infektions- und Nachblutungsrisiko entschieden werden. Nach einer Extraktion sollten hochprozentiger Alkohol
sowie Nikotinkonsum für einige Tage vermieden werden. Nach Abklingen der
örtlichen Betäubung können jedoch die gewohnten Nahrungsmittel wieder zu sich
genommen werden. |
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
andreas-ras@t-online.de
|