|

| |

Die Lachgassedierung (Ruhigstellung) ist eine primär
zahnärztliche Technik, die weltweit von vielen Zahnärzten durchgeführt wird. Im
Hinblick auf die Durchführung der Lachgassedierung entspricht die
anästhesiologische Kompetenz von Zahnärzten, die in standardisierten
Weiterbildungskursen geschult wurden, der eines Facharztes für Anästhesiologie.
In einigen Ländern hat die vom Zahnarzt durchgeführte
Lachgassedierung bereits die Vollnarkose aus der zahnärztlichen Praxis
verdrängt.
In Deutschland erfreut sich die Lachgassedierung wachsender
Beliebtheit aufgrund der einfacheren Handhabung der neuen Gerätegeneration und
einer steigenden Anzahl von Patienten, die bereit sind, private Zuzahlungen für
eine sichere und angenehme zahnärztliche Sedierung zu leisten. Nach der
Behandlung ist keine Personenbegleitung erforderlich, und es gibt keine
Notwendigkeit für eine Nahrungskarenz vor der Behandlung.
Die zahnärztliche inhalative Sedierung benutzt subnarkotische
Konzentrationen von Lachgas, das mit eigens dafür konstruierten Geräten per
Nasenmaske beim Kind oder Erwachsenen appliziert wird.
Die neueste Gerätegeneration hat eine sogenannte „Lachgassperre“
eingebaut und verhindert mit einer maximalen Konzentration von 70 Prozent
Lachgas und den dazugehörigen 30 Prozent Sauerstoff eine versehentliche
Überdosierung.
Der Arbeitsschutz hat in der modernen Gerätekonstruktion absolute
Priorität erhalten. Alle in Deutschland erhältlichen Geräte verfügen über eine
Lachgasabsaugung, die in der Regel mit einem einfachen Verbindungsstück an das
bestehende Absaugsystem der Zahnarztpraxis angeschlossen wird. Der Nasenmaske
zur Lachgasinhalation durch den Patienten ist eine zweite Maske übergestülpt,
die das potenziell entweichende Lachgas absaugt (Abbildungen). Die Kontamination
der Raumluft wird minimiert und eine gesundheitsgefährdende chronische
Gasexposition des medizinischen Personals weitgehend ausgeschlossen.
Während der Sedierung durch Lachgas, das durch eine
angenehm aufliegende Nasenmaske verabreicht wird, bleibt der Angstpatient ruhig
und entspannt. Der Vorteil gegenüber einer Narkose: Seine Aufnahmefähigkeit ist
trotz der Sedierung nicht beeinträchtigt und er kann mit seinem behandelnden
Zahnarzt kommunizieren. So lassen sich die einzelnen Schritte der Behandlung
reibungsloser und können problemlos unsere Praxis verlassen.
Quelle: Institut für dentale Sedierung
|