Verfärbte Zähne lassen sich – je nach Ursache – mit unterschiedlichen Verfahren aufhellen; dies wird als Bleichen bzw. Aufhellen bezeichnet. Hierfür werden derzeit fast ausschließlich Mittel verwendet, die durch Abspaltung von Sauerstoff eine Oxidation von anorganischen Farbstoffmolekülen bewirken sollen. Grundsätzlich wird zwischen Methoden zur Aufhellung vitaler und de vitaler (wurzelkanalbehandelter) Zähne unterschieden.
Vitale verfärbte Zähne können von extern aufgehellt werden. Aufhellungsgel wird in häuslicher Anwendung (meist während der Nacht) mithilfe von individuellen Bleichschienen auf die zu bleichenden Zähne aufgetragen. Zwischen der toxikologisch bedenklichen und der eventuell verschluckten Mengen an Bleichgel liegt ein Sicherheitsfaktor von über 100 vor. Es sollen immer individuell angefertigte Schienen verwendet werden, damit die verwendete Menge an Gel möglichst gering bleibt.
Deutlichen Aufhellungen können nach etwa 8 bis 10 Tagen beobachtet werden.
Zu den Nebenwirkungen gehören Zahnfleischirritationen wie auch Überempfindlichkeit der Zähne. Diese Nebenwirkungen sind entweder vorübergehender Natur oder durch einfache zahnärztliche Maßnahmen korrigierbar.
Durch Unfallverletzungen des weichen Gewebes im Zahninneren (Zahnmark) oder bei der Wurzelkanalbehandlung kommt es zu einer Blutung in die kleinen Kanälchen der inneren harten Zahnsubstanz (Zahnbein). Dort werden die roten Blutkörperchen aufgelöst. Aus dem roten Blutfarbstoff wird Eisen freigesetzt. Dieses bildet eine dunkle Verbindung, welche die Grauverfärbung des Zahnes bewirkt.
Solche Zahnverfärbungen, die in Folge des Absterbens des Zahnmarks auftreten, lassen sich meist sehr gut aufhellen. Dafür werden verschiedene "Zubereitungen" von Wasserstoffperoxid eingesetzt. Da sich im Zahn kein lebendiger Nerv mehr befindet, ist die gesamte Behandlung völlig schmerzfrei. Das Bleichmittel kann in den Zahn "eingefüllt" werden und längere Zeit von innen nach außen wirken. Um die Körpergewebe in der Umgebung des Zahnes vor dem "radikalen" Bleichmittel zu schützen, muss es im Zahn ohne Verbindungsmöglichkeit zur Mundhöhle hin dicht und späh-frei eingeschlossen sein.
Die Wurzelfüllung selbst muss vollständig und dicht sein. Deshalb wird vor der Bleichbehandlung mit einer Röntgenaufnahme kontrolliert, ob die Wurzelfüllung die Wurzelkanäle komplett ausfüllt, oder zunächst erneuert werden muss. Undichte Füllungen des Zahnes werden gegen dicht abschließende endgültige oder provisorische Füllungen ausgetauscht.